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Verbraucherportal Verivox beendet Zusammenarbeit mit Anbieter Flexstrom

Das Verbraucherportal Verivox hat die Zusammenarbeit mit dem Stromanbieter Flexstrom aufgekündigt. Nach Angaben des Internetportals habe es jahrelange Streitigkeiten zwischen den beiden Unternehmen gegeben, die nun in einer Klage der Flexstrom AG gegen Verivox mündeten. Der Energieanbieter wirft dem Vergleichsportal dabei vor, Mitbewerber von Flexstrom zu bevorzugen und überhöhte Provisionen zu verlangen.

Gegenseitige Vorwürfe

Demnach soll Verivox den Classic-Tarif des Stromanbieters aus den Top-Rängen seines Preisvergleichs verbannt haben, nachdem sich das Unternehmen weigerte, weiterhin Provisionen in der geforderten Höhe zu zahlen. Das Angebot sei danach um mehr als 100 Plätze abgestürzt. Man habe einen Neukundenbonus, den Flexstrom gewähre, aus der Berechnung herausgenommen und so das neue Ergebnis erzielt. Bei Flexstrom will man nicht an einen Zufall glauben und legte deshalb vergangene Woche Donnerstag Klage gegen das Portal ein. Zu den Forderungen gehört auch eine Schadensersatzzahlung in zweistelliger Millionenhöhe.

Verivox reagierte darauf prompt mit der Auflösung des Geschäftsverhältnisses. Das teilte man am Dienstag mit. Begründet wurde dieser Schritt allerdings nicht mit der Klage, sondern unterschiedlichen Auffassungen beim Verbraucherschutz und dem anhaltenden Streit zwischen den beiden Unternehmen. Verivox wirft Flexstrom vor, bei der Gewährung der Neukundenboni gegen die Richtlinien des Verbraucherportals verstoßen zu haben. Wie und wann Kunden den Bonus erhalten, sei demnach nicht immer klar gewesen und habe zu über 2.000 Kundenbeschwerden geführt.

Flexstrom auch weiterhin vertreten

Indirekt begründete man damit auch die neue Platzierung der Flexstrom-Tarife und bestätigte den Vorwurf des Energieversorgers. Allerdings wird nicht der Streit um Provisionen als Grund für die Neubewertung der Tarife genannt, sondern die Unregelmäßigkeiten bei den Bonuszahlungen, die deshalb nicht mehr berücksichtigt werden könnten. In den Vergleichsergebnissen wird der Anbieter trotz des Endes der Zusammenarbeit zu finden sein. Ob sich die Position in der Rangliste künftig wieder verbessert, müssen nun aber die Richter entscheiden.

Autor: Michael Kern | Bildquelle: stimme.de | Posted in Strom-News

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