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Strom

Die Strompreise sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Steuern, Netzentgelte und Großhandelspreise haben ihren Anteil daran. Angesichts der steigenden Energiekosten rät selbst die Politik den Verbrauchern zu Anbieter- und Preisvergleichen und gegebenenfalls zu einem Wechsel des Energieversorgers. Trotzdem reagieren die Stromkunden zögerlich und verschenken damit bares Geld und die Möglichkeit, die Energiewirtschaft verbraucherseitig in realistische preisliche Schranken zu weisen.

Der Wechsel des Stromanbieters – unkompliziert und kundenfreundlich

Der Wechsel des Strom-Anbieters ist unkompliziert und für wechselwillige Kunden mit keinen Risiken verbunden. Wechselwillige müssen lediglich die für sie passenden Anbieter und Stromtarife recherchieren – unser übersichtlicher und tagesaktueller Tarifrechner ermittelt für Sie einen umfassenden Vergleich.

Nach Vertragsabschluss mit dem neuen Stromversorger übernimmt dieser alle Formalitäten für den Wechsel, also die Kündigung des bisherigen Vertrages und die Sicherstellung der Versorgung mit Strom in der Umstellungsphase.
Die eigene Kündigung des Vertrages mit dem bisherigen Stromanbieter ist nur in wenigen Fällen nötig und spielt vor allem dann eine Rolle, wenn man wegen Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchte oder eine knapp bemessene Kündigungsfrist noch einhalten will. Auf Energieportalen und Verbraucherseiten findet man online leicht die entsprechenden, standardisierten Kündigungsformulare.

Was ändert sich durch den Wechsel des Stromanbieters?

Ganz eindeutig – nur der zukünftig günstigere Preis für den Strom. Alle Anbieter arbeiten bei der Stromversorgung der Haushalte mit den Betreibern der lokalen Stromnetze zusammen und speisen ihre Stromkontingente dort ein. Die Stromrechnung wird natürlich zukünftig vom neuen Vertragspartner erstellt, bei Zählerausstattung und Verbrauchsablesung ändert sich nichts.

Stromausfälle beim Wechsel?

Viele Stromkunden befürchten, dass, falls Probleme beim Anbieterwechsel auftreten, ihre Versorgung mit Strom nicht mehr sichergestellt ist.

Dieses Szenario kommt schon aufgrund der Gesetzeslage nicht vor – in einem solchen Fall oder bei einem Totalausfall des Energieversorgers greift die rechtlich vorgeschriebene Versorgungspflicht durch den lokalen Stromnetzbetreiber und lässt ausreichend Zeit für die Suche nach einem neuen Versorgungsbetrieb.