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KFZ-Versicherungsvergleich

Ein KFZ-Versicherungsvergleich lohnt sich eigentlich immer. Bei einem intelligenten Wechsel lassen sich bei gleichem Leistungsumfang leicht einige hundert Euro im Jahr sparen. Auch wenn der finanzielle Vorteil etwas niedriger ausfällt, erreicht man durch einen Wechsel oft deutliche Verbesserungen des Leistungspaketes.

Unser umfangreicher und tagesaktueller Tarifrechner für Ihren persönlichen KFZ-Versicherungsvergleich hilft Ihnen dabei, die optimale Police für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Verbraucherfreundliche Sonderkündigungsrechte

Der reguläre Stichtag für die Kündigung der bestehenden KFZ-Versicherung ist jährlich der 30. November, der Versicherungsschutz durch den neuen Vertrag setzt dann zu Beginn des neuen Kalenderjahres ein. Jedoch gibt es durch Sonderkündigungsrechte viele Möglichkeiten für einen außerordentlichen Wechsel.

Sonderkündigungsrechte greifen immer dann, wenn eine Erhöhung des laufenden Tarifes ohne Veränderung des Leistungspaketes erfolgt. Anlässe dafür sind oft Änderungen der Risikoeinstufung des Fahrzeuges oder des Wohnortes durch den Versicherer. Verbraucherorganisationen schätzen, dass pro Jahr etwa ein Drittel der privaten KFZ-Halter von solche Neueinstufungen und damit meist von Beitragserhöhungen betroffen ist – der Weg zur Kündigung ist hiermit unabhängig von den Gründen für die Preisänderung frei.

Außerdem ist die Kündigung der KFZ-Versicherung nach einem Schadensfall oder dem Verkauf des Autos jederzeit möglich. Auch bei einer Sonderkündigung gelten vierwöchige Fristen, die ab Erhalt des entsprechenden Versicherungsschreibens laufen. Falls man den Versicherungsbetrag für das Gesamtjahr entrichtet hat, ist der Versicherer gesetzlich zur Erstattung der überzahlten Beiträge verpflichtet.

Versicherungsauswahl und Kündigung

Bei einem KFZ-Versicherungsvergleich sollte der Preis grundsätzlich nicht das einzige Auswahlkriterium sein. Besser ist, ein persönlich optimales Leistungspaket zu definieren – eine maximale Deckungssumme der Haftpflicht ist dabei immer ein „Muss“ – und dann die Anbieter in dieser Leistungsklasse gezielt zu vergleichen.

Wer einen relativ umfassenden Versicherungsschutz anstrebt, sollte sich mit der Kündigung bis zur Unterzeichnung des neuen Vertrages Zeit lassen, da lediglich die Haftpflichtversicherung obligatorisch für die Versicherungsunternehmen ist. Falls der neue Versicherer einen Teil des gewünschten Kasko-Paketes nicht akzeptiert, ist man sonst unversehens mit einer Lücke bei diesen Leistungen konfrontiert.